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Fortschreibung Gleichstellungsplan

Gemäß dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz LGG) und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Es dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes ist auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Gemäß § 5a, Absatz 4 LGG ist der Gleichstellungsplan vom Rat der Stadt Wetter (Ruhr) zu beschließen.

Der Rat der Stadt Wetter(Ruhr) hat in seiner letzten Sitzung am 07.03.2024 die Analyse der Beschäftigtenstruktur und die Maßnahmen während der Laufzeit des Gleichstellungsplans zur Kenntnis genommen und der Verabschiedung einstimmig zugestimmt.

Gleichstellungsplan 2024-2028 mit Anlagen

Eventuelle Fragen beantwortet die Gleichstellungsbeauftragte Ulla Noll gerne – dazu einfach per E-Mail unter ursula.noll@stadt-wetter.de melden.

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