Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026

Für alle Grundstückseigentümer*innen, die im Jahr 2026 den gleichen Grundsteuerbetrag wie 2025 zahlen und bis zum heutigen Tag keinen neuen, anderslautenden Bescheid erhalten haben, gilt Folgendes:

Die Grundsteuer für das Jahr 2026 gilt mit der öffentlichen Bekanntmachung als festgesetzt. Es wird kein gesonderter Steuerbescheid versendet, sofern sich keine Änderungen ergeben haben. Mit der Veröffentlichung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ein schriftlicher Bescheid zugestellt worden.

Falls bereits eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird die Grundsteuer weiterhin automatisch zu den bekannten Fälligkeitsterminen vom Konto abgebucht. Es muss nichts weiter veranlasst werden. Bürger*innen ohne Einzugsermächtigung werden gebeten, die Grundsteuer fristgerecht zu überweisen, um Mahngebühren zu vermeiden. Ein SEPA-Mandat kann jederzeit bei der Stadt eingereicht werden.

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