Sie haben eine Anregung, einen Verbesserungsvorschlag oder einen Mangel entdeckt und wissen nicht, wie Sie es der Verwaltung mitteilen sollen?
Der schnellste Weg: Sie nutzen unseren Ideen- & Hinweisgeber.
Eine weitere Möglichkeit ist der Antrag nach § 24 GO NRW.
Dieser ermöglicht es Einwohner*innen, sich mit ihren Anliegen direkt an die Politik zu wenden. Der Antrag wird an den Rat der Stadt Wetter (Ruhr) geleitet und im Ausschuss für Gleichstellung, Bürgerbeteiligung, Soziales und öffentliche Ordnung behandelt. Aufgrund der Übertragungsfiktion des § 41 Abs. 3 GO NRW sind Rat und Ausschüsse zuständige für Fragen, die die grundsätzliche Ausrichtung der Stadt Wetter (Ruhr) betreffen.
Der Antrag nach § 24 GO NRW ist daher der richtige Weg, um Leitentscheidungen für die Stadt Wetter (Ruhr) in ihrer Gesamtheit zu erwirken. Der Ausschuss tagt in der Regel fünfmal im Jahr.
Für einfache Angelegenheiten und Einzelfälle, die schon durch schlichtes Verwaltungshandeln erledigt werden können, ist das Formular Ideen- und Hinweisgeber der schnellere und unkomplizierte Weg.
Die Stadt Wetter (Ruhr) begrüßt Rückmeldungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge aus der Bevölkerung und geht eingehenden Beschwerden sorgfältig nach. Durch ein zeitgemäßes Kommunikations- und Beschwerdemanagement wird gewährleistet, dass Ihre Anliegen möglichst schnell bearbeitet werden und Sie auf Wunsch eine Rückmeldung erhalten.
Während der Servicezeiten erreichen Sie uns telefonisch über die Info-Hotline unter der Nummer (0 2335) 840 0.