Landtagswahl 2027

  

Am 25. April 2027 findet in Nordrhein-Westfalen die Wahl zum 19. nordrhein-westfälischen Landtag statt. Bei der Landtagswahl in NRW können erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.

Wahlhelfer*innen

Das Wahlamt der Stadt Wetter (Ruhr) informiert über die städtische Website und die sozialen Medien, sobald die Wahlhelfer*innen-Suche eröffnet wird. Personen, die sich bereits jetzt mit den Aufgaben von Wahlhelfer*innen beschäftigen möchten, können dies über das Wahlhelfer*innen-FAQ tun:

Briefwahl

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Der Öffnungszeitpunkt des Briefwahlbüros wird noch bekanntgegeben.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr).

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre Stimme abgeben möchten.

Ja. Sobald das Briefwahlbüro öffnet, ist es möglich, die Unterlagen direkt vor Ort zu beantragen und auszufüllen. Es ist jedoch nicht möglich, dass Unterlagen postalisch beantragt und im Briefwahlbüro für die persönliche Wahl zurückgehalten werden. Wahlberechtigte, die ihre Wahl persönlich im Briefwahlbüro durchführen möchten, sollten dort einen gültigen Lichtbildausweis und ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Bei Fragen stehen das Team des Briefwahlbüros und das Wahlamt der Stadt Wetter (Ruhr) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Am besten über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder online über den Web-Wahlschein (link folgt). Der Wahlschein kann digital bis zur Deadline um 23:59:59 Uhr beantragt werden.

Sobald das Briefwahlbüro öffnet, ist eine persönliche Vorsprache möglich. Die Online-Beantragung (link folgt) ist bereits ca. eine Woche zuvor möglich. Allerdings können die Briefwahlunterlagen erst versendet werden, wenn alle Stimmzettel da sind.

Der Web-Wahlschein (link folgt) kann bis zur Deadline um 23:59:59 Uhr beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden (insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).

Die Briefwahlunterlagen werden hier frühestens fünf Wochen vor der Wahl zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrages auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. vier Werktage.

Wahlberechtigte, die Zweifel an der rechtzeitigen Zustellung der Unterlagen haben, können das Wahlamt für weitere Informationen kontaktieren. Das Team des Briefwahlbüros kann keine neuen Unterlagen für Wahlberechtigte ausstellen, die Ihre Briefwahlunterlagen bereits digital oder per E-Mail beantragt haben.

Der*Die Wähler*in ist persönlich dafür verantwortlich, die Briefwahlunterlagen so zu beantragen, dass er*sie die Wahl durchführen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Postlaufzeiten zurücksenden oder persönlich zustellen kann. Bei Zweifeln stehen das Team des Briefwahlbüros und das Wahlamt der Stadt Wetter (Ruhr) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 16 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am vierten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er ihre*seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.
Bitte beachten Sie: Das Porto für die postalische Beantragung muss selbst getragen werden.

Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Kontakt Wahlamt

wahlamt@stadt-wetter.de