Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation
bzw. ein Verein das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist, unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet.
Nach Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr) sind Brauchtumsfeuer beim Fachdienst Bürgerdienste und öffentliche Ordnung anzuzeigen und genehmigungspflichtig.
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