Bahnhofstr. 10
58300 Wetter (Ruhr)
Tel.: 02335 840 700
E-Mail: buergerbuero@stadt-wetter.de
Bedingt durch vorangegangene Personalausfälle kann es vorübergehend zu längeren Vorlaufzeiten bei der Terminbuchung kommen. Wir bitten um Verständnis. Bitte sehen Sie immer mal wieder in der Onlineterminbuchung nach. Abgesagte Termine werden von uns wieder freigegeben und sind somit kurzfristig wieder buchbar.
montags | dienstags | mittwochs | donnerstags | freitags | samstags | |
vormittags | 08-16 Uhr | 08-16 Uhr | 08-12:30 Uhr | 08-13 Uhr | 08-12:30 Uhr | 09-11 Uhr |
nachmittags | 14-18 Uhr |
Sie benötigen einen Termin bei uns im Bürgerbüro? Dann beachten Sie folgenden Hinweis: Im Bürgerbüro werden alle Anliegen ausschließlich mit Termin erledigt. Bitte nutzen Sie hierfür vorrangig unsere Online-Terminvergabe. In Ausnahmefällen sind wir gerne telefonisch unter der Telefonnummer 840700 oder per E-Mail unter buergerbuero@stadt-wetter.de für Sie da.
Unsere Leistungen
An-, Um- und Abmeldungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Lebensbescheinigungen
Meldebescheinigungen
Personalausweise (auch vorläufige)
Reisepässe (auch vorläufige)
Dokumente für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
Hinweise zu: Abholung, Auslandsreisen, Verlust und Diebstahl
Anträge auf Gehörlosenhilfe (Antragsannahme)
Anträge auf Blindenhilfe (Antragsannahme)
Aufenthaltsgenehmigungen (Antragsannahme)
Beglaubigungen für Schulen und Universitäten
Hinweis: Bringen Sie bitte neben dem Original und der Kopie einen Nachweis der Notwendigkeit (z. B. Anforderung der Universität) mit. Einzelbeglaubigungen können Sie in der Regel gleich mitnehmen, rechnen Sie aber bitte bei größeren Mengen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Tagen.
Einbürgerungen
Fischereischeine (Ausstellung und Verlängerung)
Führerscheine (Antragsannahme)
Führungszeugnisse
Fundsachen (ausgenommen sind Tiere)
Gewerbezentralregister
Kfz-Scheine (Adressänderungen)
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Schwerbehindertenausweise (Antragsannahme)
Untersuchungs-Berechtigungsscheine
Ausgabe von „gelben Säcken“
Ausgabe von Hundekottüten
Ausgabe von kostenlosem Informationsmaterial
Wir nehmen Anträge auch für unsere weiteren Dienststellen entgegen.
Formulare, Links und Informationen
Liste der notwendigen Einbürgerungsunterlagen
Antrag Aufenthaltserlaubnis, mehrsprachig
Antrag Aufenthaltserlaubnis, ukrainisch
Onlinebeantragung Führungszeugnisse
Onlinebeantragung KFZ-Scheine Adressänderung
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung beantragen
Schwerbehindertenausweise (Antragsannahme)
Untersuchungs-Berechtigungsscheine
Ausgabe von „gelben Säcken“
Ausgabe von Hundekottüten
Ausgabe von kostenlosem Informationsmaterial
Wir nehmen Anträge auch für unsere weiteren Dienststellen entgegen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch digitale, biometrische Lichtbilder für Ausweis- und Passanträge akzeptiert werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Antragsprozess zu vereinfachen und die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen. Insbesondere sollen Bildmanipulationen (z. B. Morphing) verhindert, und das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduziert werden. Für die Lichtbilderstellung haben Sie 2 Möglichkeiten:
- Lichtbilderstellung in der Behörde
Sie können das digitale Lichtbild direkt hier im Bürgerbüro über das Lichtbilderfassungssystem der Bundesdruckerei GmbH (Selbstbedienungsterminal-POINT ID) erstellen lassen.
Bitte beachten Sie, dass für diesen Service eine zusätzliche bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6 Euro anfällt.
Besondere Hinweise zur Lichtbilderstellung
Das Gerät ist ausgelegt für Personen mit einer Körpergröße von ca. 1,20 m bis ca. 2,10 m. Eine Lichtbilderfassung bei abweichenden Körpergrößen ist unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln (z. B. Kleinkinder auf dem Schoß eines Elternteils sitzend) möglich.
Wir empfehlen jedoch, Lichtbilder für Menschen mit Epilepsie und anderen neuronalen Erkrankungen, Säuglinge und Kleinkinder von einem zertifizierten Fotografen erstellen zu lassen.
Bitte planen Sie die Lichtbilderstellung in Ihren Termin ein und erscheinen Sie möglichst 10 Minuten vor Terminbeginn. - Lichtbilderstellung bei einem Fotodienstleister
Sie können das Lichtbild auch von einem registrierten Fotodienstleister erstellen lassen. Das aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Sie erhalten von Ihrem Fotodienstleister einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code). Dieser wird hier im Bürgerbüro gescannt und das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen.
Hier finden Sie registrierte Fotograf*innen
Über die Suche von alfo-Passbild können Sie registrierte Fotograf*innen finden.
Informationen zu der Drogeriemarktkette dm finden Sie hier.
Hinweise und Anforderungen an das biometrische Passbild sowie eine Fotomustertafel finden Sie im Personalausweisportal – Startseite – Was muss ich bei dem Passbild für meinen Reisepass/Personalausweis beachten?
Weitere Informationen zum digitalen Lichtbild finden Sie im Personalausweisportal Personalausweisportal – Startseite – Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025.
Die Bundesdruckerei bietet Ihnen seit dem 1. Mai 2025 einen gebührenpflichtigen Versandservice für Ihr beantragtes Ausweisdokument an.
Hierfür wird eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Wichtige Hinweise:
- Das bisherige Dokument wird bereits bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht, weil der Zustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Dokument übergeben darf.
Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Ausweisdokument (z.B. Reisepass) erforderlich. - Nachdem die Bundesdruckerei Ihr Ausweisdokument produziert hat, wird dieses direkt an Ihre Meldeadresse versandt.
- Der Zustelldienst unternimmt einen Zustellversuch.
- Die Sendung wird ausschließlich Ihnen als Antragsteller*in persönlich übergeben. Damit Ihnen das Dokument durch den Zustelldienst ausgehändigt werden darf, müssen Sie sich mit einem gültigen Dokument ausweisen (Reisepass oder vorläufiger Reisepass).
- Sollten Sie nicht Zuhause sein, wird das Ausweisdokument bei der Post für Sie hinterlegt.
- Sie müssen das hinterlegte Dokument innerhalb von sieben Werktagen bei der Post abholen, ansonsten wird dieses dem Bürgerbüro übergeben und Sie müssen es hier abholen.
- Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn die Zustellung nicht geklappt hat.
Zusätzliche Hinweise/Einschränkungen
- Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
- Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
- Für Kinder ist ein Direktversand von Ausweisdokumenten nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder hier im Bürgerbüro abholen.
- Für Reisepässe, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
- Durch die notwendige Entwertung Ihres bisherigen Dokumentes bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Dokumentes und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
- Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Dokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweisdokumente zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet der Postzustelldienst alte Dokumente.
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID). Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich sicher im Internet oder an Automaten ausweisen. Sie können Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch erledigen. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
PIN-Brief
Bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie hier im Bürgerbüro einen PIN-Brief. Dieser enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis).
Bitte bewahren Sie diesen Brief immer gut auf.
Sie können den Online-Ausweis nutzen, sobald Sie die in dem Brief enthaltene fünfstellige Einmal-PIN in Ihre eigene sechsstellige PIN geändert haben. Dies können Sie in einer Software für den Online-Ausweis, wie z.B. der AusweisApp www.ausweisapp.bund.de oder bei uns in der Behörde (Jetzt Termin bei Stadt Wetter (Ruhr) online buchen).
Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter Personalausweisportal – PIN-Brief
Sperrkennwort
Das Sperrkennwort wird Ihnen bei Abholung des Personalausweises ausgehändigt.
Sie benötigen zur Nutzung
- einen Internetzugang
- den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion (seit 15.07.2017 grundsätzlich eingeschaltet)
- die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
- ein geeignetes Smartphone (NFC) bzw. einen PC mit Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2
Unter Personalausweisportal – Online-Ausweisen mit Ausweiskarte finden Sie nähere Informationen und einen vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Flyer zum Personalausweis.
PIN-Brief verloren
Wenn Sie Ihren PIN-Brief verloren haben oder sich nicht mehr an Ihre PIN erinnern, können Sie kostenfrei bei uns eine neue PIN setzen lassen.
Auf Wunsch teilen wir Ihnen auch Ihr Sperrkennwort mit.
Im Personalausweisportal erhalten Sie weitere Informationen.
Im Chip des neuen Personalausweises sind die auf dem Ausweis aufgedruckten Daten und das Lichtbild digital abgelegt.
Seit dem 2. August 2021 werden ab einem Alter von 6 Jahren auch Fingerabdrücke aufgenommen.
Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber*in und Ausweis. Beispielsweise ist es nicht möglich, dass ein Fremder mit Ihrem Ausweis eine Grenzkontrolle am Flughafen passiert – auch wenn er Ihnen ähnlich sieht. Lichtbild und Fingerabdrücke können zukünftig vor Ort mit den Merkmalen der Person verglichen werden und müssen übereinstimmen.
Nur bestimmte staatliche Behörden dürfen Ihre Fingerabdrücke – ausschließlich zur Identitätsfeststellung – lesen:
Diese Behörden sind:
Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Nach der Produktion des Ausweises werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und nichtin Datenbanken oder Registern gespeichert.
Sie sind ausschließlich auf dem Chip des Personalausweises gespeichert.
Eine nachträgliche Aufnahme der Fingerabdrücke in den Chip eines bereits bestehenden Ausweisdokumentes ist nicht möglich.
Die Abholstation auf dem Vorplatz des Rathauses II in der Kaiserstr. 70 bietet Ihnen die Möglichkeit, sicher und unabhängig von unseren Öffnungszeiten neu erstellte Ausweisdokumente abzuholen.
Die Abholung ist 24 Stunden am Tag möglich.
Zusätzliche Hinweise/ Einschränkungen:
- Ihr Alter muss mind. 18 Jahre betragen.
- Die Abholung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Abholbenachrichtigung per E-Mail erfolgen.
- Das bisherige Dokument wird bereits bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht. Nach§ 4 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes darf niemand mehr als einen auf seine Person ausgestellten Ausweis besitzen. Aus diesem Grund kann Ihnen auch kein vorläufiges Dokument ausgestellt werden.
Vorläufiger Personalausweise
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren gegangen ist, und Sie schnellstmöglich ein Ausweisdokument benötigen, kann für Sie sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Die Gültigkeit beträgt höchstens drei Monate.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache in einem Bürgerbüro erforderlich.
Sie müssen den alten vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt wird. Den regulären alten Personalausweis können Sie entwertet zurück erhalten.
Vorzulegende Unterlagen
- alte Identitätsdokumente wie beispielsweise Ausweis, Pass oder Führerschein in Verbindung mit einer Geburtsurkunde
- ein aktuelles digitales Lichtbild (s. Hinweise)
Es wird empfohlen, sich vor der Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis bei den jeweiligen ausländischen Botschaften oder Konsulaten oder im Internet auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 10 Euro.
Zusätzliche Hinweise / Einschränkungen
Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, empfehlen wir Ihnen, gleichzeitig einen endgültigen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, ab Vollendung des 16. Lebensjahres eine Ausweispflicht. Ab diesen Zeitpunkt müssen Sie stets einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
Wer am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann, kann unter Umständen von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Sie können die Befreiung der Ausweispflicht hier im Bürgerbüro oder schriftlich beantragen.
Voraussetzungen
Sie können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn:
- für Sie ein Betreuer bestellt ist oder Sie handlungs- bzw. einwilligungsunfähig sind und von jemanden mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden
- Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
- Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung über Ihre Befreiung von der Ausweispflicht. Diese können Sie zum Beispiel bei Banken und Behörden als Identitätsnachweis nutzen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Schreiben/ E-Mail mit Begründung
- Alle bisherigen, auch abgelaufenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
- Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung (s. auch Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht). Ist nicht erforderlich, wenn die Person dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhaft ist)
- Bei Personen, die keine Unterschrift leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen
- Bei Betreuungen: Betreuerausweis und amtliche/s Ausweisdokument/e des/ der Betreuenden
- Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokumente des/ der Bevollmächtigten
Zusätzliche Hinweise / Einschränkungen
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie mit der Bestätigung nicht in das Ausland reisen können.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Viele Dienstleistungen des Bürgerbüros lassen sich auch bequem online erledigen oder vorbereiten. Alle Informationen und Formulare finden Sie im Online-Service-Portal.
Sandra Stolle
FD 1/1 – Bürgerdienste und öffentliche OrdnungBürgerbüro