Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen (gem. §116 Absatz 1 des Grundgesetzes), die zum Tage der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind.
Das Briefwahlbüro in Wetter (Ruhr) ist voraussichtlich nur eine kurze Zeit geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie demnächst auf dieser Seite weiter unten. Dafür ist es erst notwendig, dass eine Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz erlassen wird.
Sobald wir mehr zum Ablauf und der Fristen zur Wahl haben, informieren wir Sie hier.
Aktuell: Wahlhelfer*innen gesucht
Wer am Wahltag im Wahllokal mithelfen möchte, kann sich gerne beim Wahlamt melden. Dazu kann einfach das Formular ausgefüllt und abgesendet werden. Gesucht werden interessierte Bürger*innen, die aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen möchten. Voraussetzung: Die*der Helfer*in muss selbst wahlberechtigt sein. Als kleines Dankeschön für das Engagement wird ein „Erfrischungsgeld“ gezahlt.
Infos im Ausland lebende Deutsche
Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.
Briefwahl
Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.
Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!
Kontakt Wahlamt
wahlamt@stadt-wetter.de