Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet in Deutschland die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen (gem. §116 Absatz 1 des Grundgesetzes), die zum Tage der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind.

Das Briefwahlbüro in Wetter (Ruhr) ist voraussichtlich nur eine kurze Zeit geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie demnächst auf dieser Seite weiter unten. Dafür ist es erst notwendig, dass eine Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz erlassen wird.

Sobald wir mehr zum Ablauf und der Fristen zur Wahl haben, informieren wir Sie hier.

Infos im Ausland lebende Deutsche

Auch im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Briefwahl

Die wichtigsten Fragen zur Briefwahl werden in den folgenden FAQs beantwortet.

Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Sicher ist: Das Briefwahlbüro wird wieder im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170, sein.

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr

Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet.
Aufgrund der verkürzten Öffnungszeiten rechnen wir mit einem hohen Aufkommen und somit Wartezeiten.

Alle Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen oder im Rathaus, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr), persönlich ihre Stimme abgeben möchte.

Am besten online über den Web-Wahlschein, der demnächst zur Verfügung stehen wird.

Schriftliche Briefwahlanträge können ab dem xx.xx.xxxx gestellt werden.

Der Web-Wahlschein kann -bis zu dem Mittwoch vor dem Wahlsonntag, 12 Uhr, beantragt werden.

Die Zeit der Möglichkeit, Briefwahl zu machen, wird vermutlich kürzer als sonst ausfallen. Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden hier so schnell wie möglich zur Post gegeben und dort prioritär behandelt. Zwischen dem Eingang des Antrags auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler*innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die*der Wähler*in das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt die*der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie*er ihre*seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt die*der Briefwähler*in.

Weitere Informationen und Formblätter finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin. Bitte beachten Sie, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf!

Kontakt Wahlamt

wahlamt@stadt-wetter.de

Karsten Borutta 02335 840132
Marietta Elsche Fachdienstleitung 02335 840432