Fördergelder für Denkmäler: Antrag bis 30.06. möglich

Privatpersonen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften sind angesprochen und können für eingetragene Baudenkmäler auf dem Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr) einen Zuschussantrag bis zum 30.06.2025 bei der Stadtverwaltung Wetter (Ruhr) – Untere Denkmalbehörde – stellen. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte (wie z.B. Mieter*innen), die eine Zustimmung des/der Eigentümer*in vorlegen können.

Bezuschusst werden Maßnahmen, die zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalwerten Substanz eines Objektes erforderlich sind und deren Ausführung gegenüber Maßnahmen an einem nicht denkmalgeschützten Gebäude Mehrkosten verursachen. Hierzu zählen beispielsweise die Sanierung einer Fachwerkfassade, die Restaurierung von Steinfassaden oder Ornamenten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Maßnahmen eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt und diese bis zum 31.12.2025 umgesetzt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer weitere Auskünfte zum Förderprogramm wünscht, kann sich per Mail wenden an  denkmalschutz@stadt-wetter.de.

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