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Geflügelpest im Kreis – Anleinpflicht für Hunde beachten

Ende Oktober ist in unserer Nachbarstadt Witten eine mit Geflügelpest (Aviäre Influenza) infizierte Wildgans gefunden worden. Das tote Tier lag am Kemnader See im Bereich Witten-Heven. Die Gans ist der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Ennepe-Ruhr-Kreis im derzeitigen Ausbruchsgeschehen. Im Bereich der Ruhrseen in Witten, Wetter (Ruhr) und Herdecke hatte es in den letzten Jahren immer wieder vereinzelte Fälle gegeben. Es ist damit zu rechnen, dass weitere infizierte Tiere gefunden werden. In den letzten Tagen hat das Veterinäramt des Kreises bereits Kadaversuchen am Kemnader See durchgeführt. Hierbei ist aufgefallen, dass viele Hundehalter Ihre Tiere nicht angeleint haben und die Tiere durch „verseuchtes“ Gebiet laufen.
Wichtig ist, Hunde in betroffenen Gebieten anzuleinen, damit sie das Virus nicht in andere Gebiete verschleppen, und sie von Vogelkadavern fernzuhalten – etwa in Feuchtgebieten, in denen sich Wasservögel aufhalten.
Das Veterinäramt des Kreises bittet deshalb alle Hundebesitzer im EN-Kreis darum, die Leinenpflicht für Hunde einzuhalten. Die Leinenpflicht wird deswegen auch vom Ordnungsamt der Stadt Wetter (Ruhr) aufgrund des Ausbruchsgeschehens verstärkt kontrolliert, z. B. im Bereich des Harkortsees, Ruhrauen und am Harkortberg.
Für Hundehalter gilt, ihre Tiere an der Leine zu halten und sie so vor dem Kontakt mit und dem Ansteckungsrisiko durch infizierte Vögel zu schützen. Haustiere können sich ebenfalls mit der Vogelgrippe infizieren, wenn sie große Mengen des Virus über direkten Kontakten mit einem infizierten Vogel oder den Kot von infizierten Tieren aufnehmen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einen toten Vogel finde?

Wer einen toten Wildvogel findet, sollte ihn nicht anfassen und außerdem Hunde davon abhalten, daran zu schnuppern. Die Bevölkerung im Ennepe-Ruhr-Kreis wird gebeten, verendet aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel, Reiher und Zugvögel, wie Kraniche oder Gänse, dem Veterinäramt zu melden, damit die Tierkörper abgeholt und auf Geflügelpest untersucht werden können.
Kontakt zu Ansprechpartner*innen im Veterinäramt.: Jörg Trestik, Barbara Pass und Dr. Bettina Maintz, Tel.: 02336/93 2410, 02336/932402, 02336/93 2406,
Email: vet.amt@en-kreis.de

In Wetter (Ruhr) ist Herr Schwalm (Tel. 02335/840-230) Ansprechpartner, außerhalb der Dienstzeit kann die Kreisleitstelle unter 112 angerufen werden, die den Rufbereitschaftsdienst des Fachdienstes Ordnung informiert.

Weitere Informationen finden Sie hier im Maßnahmenkatalog des EN-Kreises

https://www.stadt-wetter.de/wp-content/uploads/2025/11/2025-11-10_Merkblatt-Wildvogelfund-AI.pdf

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