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Wohngeld

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Aufwendungen für Wohnungseigentum gezahlt.

Für Wohngeld als Mietzuschuss sind Personen berechtigt, die

  • Mieter*in einer Wohnung,
  • Untermieter*in einer Wohnung oder
  • Mietähnliche Nutzungsberechtigte sind, insbesondere
    Inhaber*innen eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung oder eines dinglichen Wohnrechts,
    Eigentümer*innen eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen oder
    Bewohner*innen eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder

und die diesen Wohnraum selbst nutzen.

 

Für Wohngeld als Lastenzuschuss sind Personen berechtigt, die

  • Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Hauses sind,
  • Erbbauberechtigte sind oder
  • ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben

und die diesen Wohnraum selbst nutzen.

 

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.

Die Auszahlung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) zum 1. Werktag des Monats auf Ihr Konto.

 

Sie finden die Wohngeldstelle in der Bahnhofstr. 10, 58300 Wetter (Ruhr), Eingang Bürgerbüro.


Hinweis: Empfänger*innen von Wohngeld haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Für die Bearbeitungen von Anträgen auf diese Leistungen ist der Fachdienst Soziales, Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr), zuständig.
Tel. 02335 840331
E-Mail:  niklas.ziemer@stadt-wetter.de

 

Ausgefüllte Anträge für in Wetter (Ruhr) gelegene Wohnungen sind an die Wohngeldstelle bei der Stadtverwaltung zu senden:

Stadt Wetter (Ruhr)
Wohngeldstelle
Bahnhofstr. 10
58300 Wetter (Ruhr)


Datenschutzhinweise

  • Wohngeldantrag auf Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss
  • Mietvertrag, ggf. das letzte Mieterhöhungsschreiben
  • Nachweis der Mietzahlung (z. B. Kontoauszug, Mietbuch bzw. Mietquittung)
  • Mietbescheinigung von dem*der Vermieter*in (nur nötig, wenn Angaben im Antrag und / oder im Mietvertrag unklar sind oder fehlen – Anlage 02)
  • Arbeitsvertrag
  • Die letzten 12 Lohnabrechnungen
  • Bei Geltendmachung erhöhter Werbungskosten den letzten Einkommensteuerbescheid
  • Bei Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten entsprechende Belege darüber (z. B. Elternbeitragsbescheid mit Nachweisen)
  • Sämtliche weitere Einkommensnachweise, z. B. Bescheide bzw. Nachweise über
    • ALG I
    • Bürgergeld
    • Grundsicherungsleistung
    • Ausbildungsförderung
    • BAföG
    • Mutterschafts-, Eltern- und / oder Betreuungsgeld
    • Krankgengeld (täglicher Brutto- und Nettobetrag muss ersichtlich sein
    • Bei Untervermietung - Anlage 04
  • Schwerbehindertenausweis und / oder Nachweis über Pflegegrad
  • Bei Unterhaltsleistungen Nachweis über die Unterhaltszahlung (z. B. Kontoauszug) und - Anlage 06
  • Die letzte Rentenanpassungsmitteilung und ggf. einen Nachweis über das Erreichen von 33 Jahren Grundrentenzeiten
  • Kopie vom Personalausweis o. Reisepass, bei nicht EU-Bürgern den Aufenthaltstitel

 

Bei Selbständigen

  • Einkommensteuerbescheid
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Selbstauskunft bei Selbständigen mit Kopie der Gewerbeanmeldung - Anlage 09

 

  • Wohngeldgesetz nebst Verordnungen
  • Erstes bis Elftes Buch Sozialgesetzbuch

Ihre Ansprechpersonen

Frau Oidad Oualaasri

wohngeldstelle@​stadt-wetter.de 02335 840725Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Murat Kosar

wohngeldstelle@​stadt-wetter.de 02335 840725Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Anke Kötter-Waschlewski

wohngeldstelle@​stadt-wetter.de 02335 840725Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Beate Winkler

wohngeldstelle@​stadt-wetter.de 02335 840725Adresse | Öffnungszeiten | Details