Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1058300Wetter (Ruhr)
Murat
Kosar
- murat.kosar@stadt-wetter.de
Anke
Kötter-Waschlewski
zuständig für die Buchstaben L-Z
- anke.koetter-waschlewski@stadt-wetter.de
Beate
Winkler
zuständig für die Buchstaben A-K
- beate.winkler@stadt-wetter.de
Wohngeld
Aktuell: Die Wohngeldstelle ist derzeit nicht voll besetzt. Daher kommt es zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Die Stadt Wetter (Ruhr) bittet die Bürger*innen um Geduld und Verständnis.
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Aufwendungen für Wohnungseigentum gezahlt.
Für Wohngeld als Mietzuschuss sind Personen berechtigt, die:
- Mieter*in einer Wohnung-
- Untermieter*in einer Wohnung
- Mietähnliche Nutzungsberechtigte sind,
insbesondere
Inhaber*in eines mietähnlichen Dauerwohnrechts, einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, eines dinglichen Wohnrechts-,Eigentümer*in eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen-, Bewohner/in eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetze der Länder und die diesen Wohnraum selbst nutzen.
Für Wohngeld als Lastenzuschuss sind Personen berechtigt, die:
- Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Hauses oder
- Erbbauberechtigte sind
- ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch innehaben und diesen Wohnraum selbst nutzen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich ein Jahr. Danach muss ein erneuter Antrag gestellt werden.
Die Auszahlung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) zum 1. Werktag des Monats auf Ihr Konto.
Sie finden die Wohngeldstelle in der Bahnhofstr. 10, 58300 Wetter (Ruhr), Eingang Bürgerbüro.
Hinweis: Empfänger*innen von Wohngeld haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Für die Bearbeitungen von Anträgen auf diese Leistungen ist Herr Lewandrowski vom Fachdienst Soziales, Kaiserstr. 70, 58300 Wetter (Ruhr), zuständig: Tel. 02335 840334, E-Mail: yannik.lewandrowski@stadt-wetter.de zuständig.
Einführung eines Wohngeld Online-Antragverfahrens für die Bürger*innen in NRW
Anträge auf Wohngeld können mit Hilfe der Online-Formulare auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Bereich "Wohngeld" gestellt werden:
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Ausgefüllte Anträge für in Wetter (Ruhr) gelegene Wohnungen sind an die Wohngeldstelle bei der Stadtverwaltung zu senden:
Stadt Wetter (Ruhr)
Wohngeldstelle
Kaiserstraße 170
58300 Wetter (Ruhr)
- Antrag auf Mietzuschuss / Lastenzuschuss
- Mietvertrag
- Nachweis der Mietzahlung (z. B. Kontoauszug oder Mietbuch bzw. Mietquittungen)
- Mietbescheinigung vom Vermieter (nur nötig, wenn Angaben im Antrag und / oder im Mietvertrag unklar sind oder fehlen)
- Anlage Zusatzeinkünfte von jeder zum Haushalt zählenden Person über 18 Jahre unterschrieben mit den dazugehörigen Belegen (Vordruck unter Formulare)
- Arbeitsvertrag
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (auch bei geringfügig Beschäftigten) sowie die
- letzten 3 Lohnabrechnungen
- sämtliche weitere Einkommensnachweise
- den letzten Einkommensteuerbescheid bei Geltendmachung erhöhter Werbungskosten
- bei Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten entsprechende Belege darüber (z.B. Elternbeitragsbescheid mit Nachweisen über die Zahlung in den letzten 3 Monaten)
- Wohngeldgesetz nebst Verordnungen
- Erstes bis Elftes Buch Sozialgesetzbuch
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Bereich "Wohngeld":