Neu: Tempo 30 im Ortskern von Grundschöttel
Eine Maßnahme, die in der 4. Fortführung des Lärmaktionsplanes enthalten ist (Geschwindigkeit an Hauptstraßen von 50 auf 30 km/h reduzieren) und vom Rat der Stadt Wetter (Ruhr) beschlossen wurde. Rechtlich möglich wurde diese Möglichkeit durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. Juli 2024. Nach der ersten Ankündigung der neuen Regelung seitens der Stadt gab es schon viel Zustimmung von den Anwohnenden. Denn neben der Lärmreduzierung soll Tempo 30 auch die Unfallgefahr verringern, insbesondere im Bereich vor dem Netto-Markt. Die Beschilderung durch den Landesbetrieb Straßen NRW erfolgt kurzfristig.